Eigenbedarfskündigung auch für Geschwister, Nichten und Neffen

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes erleichtert es Vermietern, ihren Mietern die Wohnung wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Bisher war es so, dass eine Eigenbedarfskündigung nur wirksam war, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushaltes benötigt. So steht es im § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Als Familienangehörige wurden in diesem Sinne bisher lediglich die Eltern und Kinder sowie der Lebenspartner angesehen. In dem neuen Urteil stellt der Bundesgerichtshof nun klar, dass auch eine Nichte zu den engen Familienangehörigen in diesem Sinne gehört und der Vermieter deshalb seine Mieter kündigen darf, wenn er die Wohnung für Nichten oder Neffen benötigt (Urteil vom 27. Januar 2010, AZ VIII ZR159/09).