Wir sind in Bürogemeinschaft mit der Strafrechtskanzlei Dietrich und arbeiten eng mit Herrn Rechtsanwalt Dietrich zusammen.
Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht.
Insbesondere im Familienrecht kommt es regelmäßig zu wechselseitigen Strafanzeigen z.B. wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gem. § 170 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und Missbrauchsvorwürfen.
Durch die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Dietrich wird gewährleistet, dass bereits frühzeitig strafrechtliche Belange auch bei der Bearbeitung zivilrechtlicher Verfahren berücksichtigt werden.
Herr Rechtsanwalt Dietrich, als Fachanwalt für Strafrecht, vertritt Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Er verteidigt Sie z.B. bei folgenden Vorwürfen:
Diebstahl, insbesondere auch bei Ladendiebstählen im Zusammenhang mit Kleptomanie, Urkundenfälschung, Betrug, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Untreue, Unterschlagung, Tötungsdelikten
Herr Rechtsanwalt Dietrich vertritt Sie auch im Verkehrsstrafrecht. Zum Verkehrsstrafrecht zählt z.B. die Unfallflucht oder Fahrerflucht, die Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer), Fahren ohne Fahrerlaubnis und die fahrlässige Körperverletzung. Das Verkehrsstrafrecht sieht häufig als besondere Sanktion den Verlust des Führerscheins, z.B. durch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Fahrverbot, vor.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dietrich ist das Drogenstrafrecht. Rechtsanwalt Dietrich übernimmt Ihre Verteidigung, wenn Ihnen einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) vorgeworfen wird. Typische Verstöße gegen das BtmG sind der Erwerb von Drogen, der Handel mit Btm, der Besitz von Drogen, der Anbau von Drogen, die Einfuhr und Ausfuhr von Btm.
Sollten gegen Sie ein Strafverfahren geführt werden, können Sie unter der Telefonnummer 030 / 609 857 413 einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren.