Vaterschaftsanfechtung
Die Vaterschaftsanfechtung lässt ein bisher angenommenes Verwandtschaftsverhältnis zwischen einem Kind und einem Mann rückwirkend entfallen. Es handelt sich um eine rechtliche Feststellung mit gravierenden rechtlichen Konsequenzen, insbesondere für das betroffene Kind. Unter Umständen kann jedoch auch ein (erwachsenes) Kind Interesse daran haben, die Vaterschaft eines nicht biologischen Vaters rechtlich zu Fall zu bringen.
In den meisten Fällen sind es aber Väter selbst, die ihre biologische und in der Folge rechtliche Vaterschaft anzweifeln. Eng verbunden mit der Vaterschaftsanfechtung ist die noch immer etwas komplexe rechtliche Thematik des genetischen Vaterschaftstests, denn der heimliche Vaterschaftstest erlangt keine rechtliche Wirksamkeit. Als Anwalt für Vaterschaftsanfechtung in Berlin beraten wir Sie umfassend.
Vater werden ist nicht schwer
An die Vaterschaft knüpft das Gesetz Folgen wie Verwandtschaft und Erbberechtigung sowie Unterhaltsverpflichtungen. In bestimmten Lebenskonstellationen arbeitet es mit Vermutungen. So wird angenommen, dass ein in einer Ehe gezeugtes Kind das leibliche Kind beider Elternteile ist. Hegt ein Mann Zweifel an seiner Vaterschaft, so muss der die Vaterschaft anfechten. Dies kann er innerhalb von 2 Jahren von dem Zeitpunkt an tun, an dem er Kenntnis von Umständen erlangte, die seine Vaterschaft in Frage stellen. Erschwert wurde dem Vater die Anfechtung und die Darlegung von Anfechtungsgründen lange Zeit dadurch, dass die Rechtsprechung die Einholung eines Abstammungsgutachtens von der Zustimmung der Kindesmutter abhängig machte. Ohne diese Zustimmung war das eingeholte Gutachten vor Gericht unverwertbar.
Der Gesetzgeber hat mit dem 2008 neu eingefügten § 1598 a BGB die ständige Rechtsprechung im Wesentlichen in ein Gesetz überführt, jedoch die Stellung der auskunftsverlangenden Person verbessert. Die Einwilligung zur Einholung eines Abstammungsnachweises kann von den jeweils anderen Beteiligten verlangt werden, muss aber in Verweigerungsfällen durch richterlichen Beschluss ersetzt werden. Dieser Beschluss wird im Gesetz nicht an besondere Bedingungen geknüpft und kann unabhängig von einer Vaterschaftsanfechtungsklage erfolgen, so dass faktisch ein Anspruch auf die Einwilligung besteht. Trotz dieser gesetzlichen Regelung ist der gesamte Komplex der Vaterschaftsanfechtung für den rechtlichen Laien nicht leicht zu durchdringen, dies gilt auch für die rechtlichen Folgen einer erfolgreichen Anfechtung. Wir begleiten Sie als Anwalt für Vaterschaftsanfechtung in Berlin durch allen Verfahrensschritte und beraten Sie kompetent zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.