BGH, Urteil vom 29.04.2015, VIII ZR 197/14; LG Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2014, 307 S 11/14; AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 16. Dezember 2013, 644 C 148/13
Mehrere Jahre nach Abschluss des Mietvertrags hat die Stadt Hamburg in unmittelbarer Nähe eines Mietshauses einen Bolzplatz gebaut. Der Mieter fühlte sich durch den Lärm der spielenden Kinder, insbesondere außerhalb der erlaubten Benutzungszeiten, erheblich gestört. Daher minderte er seine Miete. Allerdings ist dieses Vorgehen des Mieters nicht zulässig, wenn der Vermieter nichts gegen den Lärm unternehmen kann.