Für eine ausreichende Bestimmtheit einer Forderung im Mahnantrag genügt es, dass die Forderung so individualisiert ist, dass der Schuldner selbst erkennen kann, auf welche konkrete Forderung sich der Mahnantrag bezieht.
Besteht die Klageforderung aus mehreren Einzelpositionen, deren Darstellung für die Parteien nicht einfach ist und daher der Sachvortrag unübersichtlich erfolgt, ist das Gericht verpflichtet, den Vortrag zur Kenntnis zu nehmen und – wenn nötig – auch aus einzelnen Schriftsätzen und Anlagen zusammenzutragen.