Gebühren

Die Kosten für unsere Tätigkeiten sollen schon vor Ihrem Besuch bei uns möglichst transparent sein. Deshalb finden Sie in dieser Rubrik einige Erläuterungen zu den Rechtsanwaltsgebühren.

Die Erstberatung (telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort) kostet pauschal 80,00 € (inkl. 19 % USt.) für etwa eine halbe Stunde Beratung. Kleinere Probleme lassen sich oft schon in diesem Rahmen lösen. Ansonsten erfahren Sie in dieser Erstberatung, welche Wege es gibt, um Ihr rechtliches Problem zu lösen und mit welchen Kosten oder auch Kostenrisiken Sie rechnen müssen. Sie können sich dann anhand aller Informationen entscheiden, ob und in welcher Weise Sie weiter vorgehen wollen. Werden wir dann für Sie tätig, wird diese Gebühr auf die weiteren Gebühren angerechnet. Die Kosten einer Erstberatung werden häufig auch von Ihrer Rechtschutzversicherung übernommen.

Haben Sie sich entschieden, uns ein Mandat zu erteilen, schließen wir mit Ihnen regelmäßig eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 3a RVG ab. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, welche Kosten für Sie durch unsere Tätigkeit entstehen. So erhalten Sie bereits bei der Mandatserteilung einen Überblick.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, besteht die Möglichkeit, dass unsere Kosten von der Versicherung getragen werden. Sie zahlen, je nach Umfang des Versicherungsschutzes, häufig nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Wir übernehmen die Deckungsanfrage und den üblichen Schriftverkehr mit dem Versicherer als Serviceleistung im Rahmen der Bearbeitung des Mandats.

Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Sie die bei uns angefallenen Gebühren nach den gesetzlichen Vorschriften von der Gegenseite oder der Staatskasse eine Erstattung verlangen können.

Sollten Sie Fragen zu den Gebühren haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns.