Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen über den Kaufvertrag Ihrer Immobilie oder Ihrer Eigentumswohnung.
Um Problemen bei oder nach der Abwicklung des Kaufvertrags zuvorzukommen, ist es ratsam, den Kaufvertragsentwurf anwaltlich prüfen zu lassen.
Nachdem Sie sich entschieden haben, eine Immobilie zu kaufen, muss es nach dem gefundenen Objekt und der Finanzierungsfrage meist zügig vorangehen, um den Kaufvertrag abzuschließen. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an uns, damit wir Sie beim gesamten Kaufvertrag möglichst ab dem ersten Stadium sinnvoll begleiten können.
Grundsätzlich benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- notarieller Kaufvertrag im Entwurf
- vollständiger Grundbuchauszug
- gegebenenfalls Makler-Exposé
- Teilungserklärung
- aktueller Wirtschaftsplan
- die Jahresabrechnungen mindestens der letzten beiden Jahre
- die vollständige Beschlusssammlung
- die Protokolle mindestens der letzten drei Versammlungen.
Falls wir weitere Unterlagen benötigen, melden wir uns bei Ihnen.
Es hat sich gezeigt, dass folgende Vorgehensweise am Sinnvollsten ist:
- Sie melden sich bei uns telefonisch und vereinbaren einen Erstberatungstermin bei uns im Büro.
- Wir besprechen unseren Prüfungsumfang und die Kosten.
- Sie übersenden uns (bestenfalls per Email) alle notwendigen Unterlagen.
- Wir prüfen.
- Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren eine Abschlussbesprechung im Büro oder telefonisch.
- Sie schließen den Kauf ab.
Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich bei uns, damit wir Sie umfassend informieren und beraten können.