Mit Schaffung des neuen § 1578 b BGB hat der Gesetzgeber die Möglichkeit erweitert, nachehelichen Unterhalt zu beschränken und zeitlich zu befristen. Zeitliche Befristung bedeutet, dass der Unterhalt nicht mehr grundsätzlich lebenslang gezahlt wird, sondern nur noch für einen bestimmten, vom Gericht festgelegten Zeitraum. Die sogenannte Lebensstandartgarantie gibt es nicht mehr. Das entspricht dem gewandelten Ehebild: heutzutage werden Ehen nicht mehr geschlossen, „biss das der Tod Euch scheidet“. Statistisch gesehen müssen die Ehepartner zu fast 50 % mit dem Scheitern rechnen und ihre Erwartungen entsprechend herunterschrauben. Nach dem Grundprinzip der nachehelichen Solidarität, auf dem ein Unterhaltsanspruch basiert, wird andererseits von dem stärker gewichteten Grundprinzip der Eigenverantwortung aufgehoben.