"Düsseldorfer Tabelle" 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 01.01.2013 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert:

Der notwendige Selbstbehalt (also der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens belassen werden muss) wird sich für Erwerbstätige, die für minderjährige oder privilegierte volljährige (d.h. bis 21 Jahre, im Haushalt eines Elternteils und in der allgemeinen Schulausbildung) Kinder unterhaltspflichtig sind, von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro.

Gegenüber nicht privilegierten, volljährigen Kinder steigt der Selbstbehalt auf 1.200 Euro.

Ferner wird der Selbstbehalt bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten oder gegenüber einem ein gemeinsamen, nichteheliches Kind betreuenden Elterteils auf 1.100 Euro erhöht.

Gegenüber Eltern beträgt der Selbstbehalt nunmehr 1.600 Euro.

Der Kindesunterhalt wird 2013 nicht erhöht werden. Der Unterhalt richtet sich dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da der Kinderfreibetrag 2013 nicht angehoben werden wird, steigen auch nicht die Unterhaltsbeträge.