Versorgungsausgleich
Bei einer Scheidung wird zwischen den Ehepartnern ein Ausgleich zwischen den während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf eine Altersvorsorge durchgeführt. Dabei kommt es zur Übertragung von Anwartschaften von einem Ehepartner zum anderen. Gesetzlich normiert ist der Komplex im Versorgungsausgleichsgesetz. Rund um das Thema Versorgungsausgleich sind viele rechtliche Teilaspekte interessant. So kann man spezielle Vereinbarungen zu seiner Durchführung treffen und ihn auch – unter Umständen durch einen notariell beurkundeten Vertrag – einvernehmlich ausschließen.
Gerichtliche Verfahren zum Thema haben gewisse Besonderheiten, da Verfahrensbeteiligte neben den Eheleuten auch Versorgungsträger sowie Erben der Ehepartner sind. Alle Beteiligten haben Auskunfts- und Mitwirkungspflichten in dem Verfahren. Letzteres folgt dem Amtsermittlungsgrundsatz und kann die Beteiligten auch rechtlich zur Auskunftserteilung zwingen. Aus der komplexen Rechtsmaterie ergeben sich viele Fragen im Detail. Auch hat der Ausgleichsverpflichtete dauerhafte Rentenkürzungen hinzunehmen, sieht sich also mit weitreichenden Folgen konfrontiert. Insoweit ist es wichtig, dass korrekte Zahlen verarbeitet werden und alle Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Wir beraten Sie als Ihr Anwalt für Familienrecht umfassend und kompetent zum Versorgungsausgleich.
Grundsätzliches zum Versorgungsausgleich
Einbezogen in den Ausgleich werden Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung, Pensionsansprüche der Beamtenversorgung, Ansprüche aus betrieblichen Altersversorgungen und Zusatzversorgungen des Öffentlichen Dienstes, berufsständische Altersversorgungen sowie private Lebensversicherungen, die eine Rente vorsehen oder in bestimmten Fällen auch die Kapitalleistungen. Ansprüche gegen ausländische Träger werden ebenfalls erfasst. Regelfall ist der sogenannte interne Ausgleich, der innerhalb des jeweiligen Versorgungsträgers erfolgt. Ausnahme ist der externe Ausgleich, bei dem zielgerichtet gegenüber einem anderen Versorgungsträger ausgeglichen wird. Dies ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die gesetzlichen Regelungen können Härtefälle erzeugen. So bleibt etwa die dauerhafte Rentenkürzung beim Ausgleichsverpflichteten bestehen, selbst wenn der Ausgleichsberechtigte zwischenzeitig verstorben ist. Zur Vermeidung solcher Ergebnisse sollten Sie sich umfassend von uns beraten lassen. Entsprechende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten können rechtlich gestaltend helfen, Härtefälle zu vermeiden. Wir sind Ihr Anwalt für Familienrecht und kennen die rechtlichen Möglichkeiten zum Thema Versorgungsausgleich auch in Ihrem speziellen Fall.