Kündigung bei Wohnungsüberlassung an die eigenen Kinder

Die Kündigung des Mietvertrages kann berechtigt sein, wenn der Mieter die Wohnung aufgegeben und seinen erwachsenen Kindern ohne Zustimmung des Vermieters vollständig überlassen hat.

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.04.2018, Az.: 65 S 16/18

Das Landgericht Berlin hatte über die Räumungsklage eines Vermieters zu entscheiden.

Der Vermieter kann zur fristgemäßen Kündigung des Mietvertrages berechtigt sein, wenn die Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Wohnraum vollständig ihrem erwachsenen Sohn und dessen Familie überlassen. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 18. April 2018 – 65 S 16/18. Indem die Mieter die Wohnung ohne Rückkehrwillen verließen und sie ohne Zustimmung des Vermieters vollständig ihrem Sohn übergaben, haben sie ihre vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag schuldhaft und nicht unerheblich verletzt. Wenngleich die im Haushalt der Mieter lebenden Kinder aufgrund besonderen familienrechtlichen Schutzes in den Mietvertrag einbezogen seien, bestehe gleichwohl kein Anspruch darauf, die Wohnung den Familienangehörigen der Mieter erlaubnisfrei dauerhaft zu überlassen. Letztlich mussten der Sohn und dessen Familie die Wohnung räumen.