Mindestbedarf bei der Betreuung eines nichtehelichen Kindes

Wer unverheiratet allein ein minderjähriges Kind betreut, hat gegenüber dem anderen Elternteil einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Die Höhe eines solchen Unterhaltsanspruches bestimmt sich nach der Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten bei der Geburt des Kindes. Dass heißt, der Unterhalt soll die Einkünfte ersetzen, die vor der Geburt des Kindes erzielt worden sind.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass dem Unterhaltsberechtigten  unabhängig von seinen tatsächlichen vorherigen Einkünften mindestens ein Existenzminimum in Höhe von 770,00 € zusteht (FamRB 4/2010, S. 103). Jedoch ist der Unterhaltsanspruch auch durch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen begrenzt. Dieser stehen 1.000,00 € Selbstbehalt zu. Außerdem muss ihm mindestens die Hälfte des Gesamteinkommens beider Eltern verbleiben.