Für Ihre Scheidung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Eheurkunde oder eine beglaubigte Kopie
- Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung) oder Kopie
Bei gemeinsamen Kindern benötigen wir die
- Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Kopie
Sollten Sie einen Ehevertrag geschlossen haben, benötigen wir eine
Wollen Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, benötigen wir darüber hinaus
- Nachweise über Einnahmen und Ausgaben (z.B. JobCenter-Bescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge)
Bitte bringen Sie diese Unterlagen zu einem Gespräch in unsere Kanzlei mit.
Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs können wir alle weiteren Fragen klären, soweit es notwendig ist, etwa zu Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung etc.
Aus diesem Formular ergibt sich, welche Informationen wir mindestens brauchen, um einen Scheidungsantrag für Sie zu stellen. Wir werden dieses Formular Punkt für Punkt zusammen durchgehen.
Wenn Sie sich das Formular schon zu Hause ansehen oder bereits ausfüllen möchten, können Sie es gerne ausdrucken und mitbringen. So sind Sie sicher, dass Ihnen keine Informationen oder Unterlagen fehlen, und Sie wissen, welche Fragen auf Sie zukommen werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Formular auszudrucken, auszufüllen und samt Vollmacht per Fax oder Email an uns zu senden. Sollte es sich um eine einfache Sache handeln und wir keine weiteren Informationen benötigen, ist kein Vorgespräch in unserer Kanzlei mehr notwendig. Diese Vorgehensweise wird im Internet unter der Bezeichnung Online-Scheidung angeboten. Dies ist jedoch ein wenig irreführend, denn bei dem eigentlichen Scheidungstermin vor Gericht müssen Sie trotzdem in jedem Fall anwesend sein.
Bei einer einfachen Scheidung ist das Verfahren dann mit diesem Scheidungstermin, den das Gericht nach Einreichung unseres Scheidungsantrags festlegt, beendet. Wie lange das dauert, hängt in der Praxis oft stark davon ab, wie schnell die Rentenansprüche der Ehepartner geklärt werden können, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs einander angeglichen werden müssen. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs beschleunigt eine Scheidung erheblich, schwierig zu klärende Rentenansprüche – etwa bei Auslandsrenten oder bei fehlender Mitwirkung des Partners bei Einholung der Auskünfte durch das Gericht – verzögern sie oft erheblich.