Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.08.2015

Der Bundesrat hat am 10.07.2015 der Erhöhung mehrerer steuerlicher Freibeträge bzw. des Kindergeldes zugestimmt. Am 23.07.2015 ist das Gesetz in Kraft getreten, so dass ab dem 01.08.2015 die Sätze der Düsseldorfer Tabelle an die veränderte Gesetzeslage angepasst werden.

So erhöht sich der Kindesunterhalt in der 1. Altersstufe bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs von 317,00 € auf 328,00 € monatlich. Für die 2. Altersstufe vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres von 364,00 € auf 376,00 € monatlich und für die 3. Altersstufe vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit von 426,00 € auf 440,00 € monatlich. Allerdings bleibt es bis zum Ende des Jahres 2015 bei der Anrechnung des hälftigen Kindergeldes in der bisherigen Höhe, um aufwendige Abrechnungen bisheriger Leistungen zu vermeiden.

Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.08.2015