Ein Künstler, der für mehrere Aufführungen gebucht wurde, kann bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber auch die Vergütung für die nicht mehr stattfindenden Veranstaltungen verlangen.
Ein Künstler, der für mehrere Aufführungen gebucht wurde, kann bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber auch die Vergütung für die nicht mehr stattfindenden Veranstaltungen verlangen.