Kollwitzplatz keine „bevorzugte Citylage“ nach Mietspiegel
Vermieter dürfen vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Eine Voraussetzung ist, dass die erhöhte Miete nicht die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt. Diese wird im Berliner Mietspiegel auch anhand einer Reihe von Wohnwertmerkmalen, die sich positiv oder negativ auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete auswirken, vorgenommen. Um das Vorliegen solcher wohnwerterhöhenden oder wohnwertmindernden Merkmale gibt es im Rahmen von Mieterhöhungsstreitigkeiten oft unterschiedliche Ansichten.
So gibt es das positive Merkmal „bevorzugte Citylage“. In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Mitte (Urteil vom 21.03.2012, Aktenzeichen: 17 C 380/11) vertrat der Vermieter unter anderem die Auffassung, die streitgegenständliche Wohnung, die nur 50 m vom Kollwitzplatz entfernt lag, befindet sich in einer bevorzugten Citylage. Der Kollwitzplatz sei ein beliebter Anziehungspunkt, es gäbe eine rege Gaststätten- und Kneipenkultur sowie einen bekannten Wochenmarkt. Auch die Kulturbrauerei sei nur 500 m entfernt. Weiterhin war er der Auffassung, die Wörtherstraße, in der die Wohnung lag, erfülle auch das wohnwerterhöhende Merkmal einer „besonders ruhigen Straße“.
Beiden Argumentationen folgt das Gericht nicht. Das Merkmal „bevorzugte Citylage“ sei eng auszulegen, anderenfalls wäre es auf nahezu jede Innenstadtlage in Berlin anwendbar. Dieses Merkmal sei nur gegeben, wenn in unmittelbarer Umgebung auch „historisch bedeutsame Sehenswürdigkeiten, die aufgrund ihrer Historie überregionale Bedeutung haben“, existierten. Das gelte in Berlin im Wesentlichen für die Friedrichstraße, Unter den Linden, den Alexanderplatz, das Regierungsviertel und das westliche Zentrum um den Kurfürstendamm. Auch das Merkmal „besonders ruhige Straße“ sei bei der Wörtherstraße nicht erfüllt. Denn davon könne man nur in Ausnahmefällen ausgehen, etwa bei Sackgassen. Die Wörtherstraße verbinde aber die Schönhauser Allee mit der Prenzlauer Allee und deshalb sei dort von nicht unerheblichem Durchgangsverkehr auszugehen.