Rechtsanwaltskanzlei ZILLICH RECHTSANWÄLTE in Berlin Kreuzberg
Zeitanteilig Entschädigung für Schönheitsreparaturen unzulässig
13. September 2013
Eine Klausel in Formularmietvertragen, die Mieter für den Fall, dass die Schönheitsreparaturen bei seinem Auszug noch nicht fällig sind, dazu verpflichtet, angelaufene Renovierungsintervalle zeitanteilig zu entschädigen, ist wegen des Verstoßes gegen das Transparentgebot unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.03.2008 – VIII ZR 95/07).