Mängelbeseitigung verjährt nicht

Der BGH hat zum Aktenzeichen XIII ZR 104/09, Urteil vom 17.02.2010, entschieden, dass Mangelbeseitigungsansprüche während des laufenden Mietverhältnisses nicht verjähren. Der Vermieter muss einen zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand der…