Mietminderung bei Lärm: Überschreitung der in Innenstadtlagen üblichen Grenzen
OLG Frankfurt / Main, Urteil vom 11.02.2015 – 2 U 174 / 14
Mietminderung bei Baulärm und sonstigen Baubeeinträchtigungen ist grundsätzlich möglich, die Nachweise sind jedoch oft schwer zu führen, in diesem Verfahren jedoch waren die Gewerbemieter erfolgreich.