Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen („Mietendeckel“) ist durch das Bundesverfassungsgericht am 25. März 2021 für verfassungswidrig erklärt worden:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-028.html
Zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Begrenzung der Mietenhöhe hat das Land Berlin das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG) – auch „Mietendeckel“ genannt – erlassen.
Die Regelungen stellen Vermieter vor eine Vielzahl von Fragen und Herausforderungen im Umgang mit bestehenden Mietverträgen, aber auch bei bei der Neuvermietung. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die häufigsten Fragen geben: