Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine Untervermietung der eigenen Mietwohnung in Betracht kommen kann. In der Regel wird ein Untermieter in die Wohnung aufgenommen, wenn dort genug Platz vorhanden ist und man sich die Mietkosten teilen möchte. Zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter wird ein eigenständiger Mietvertrag geschlossen. Der Untermieter steht zu dem Vermieter der Wohnung grundsätzlich nicht in einem direkten Vertragsverhältnis. Jedoch gibt es auch bei der Untervermietung einer Wohnung einige wichtige Aspekte zu beachten. Denn eine unzulässige oder nicht genehmigte Untervermietung kann den Vermieter unter Umständen zur Kündigung und Räumung der Wohnung berechtigen.