Unterhaltsrecht
Ein Anspruch auf Unterhalt steht Personen gegenüber anderen Personen zu, wenn sie nicht in der Lage sind, sich selbst wirtschaftlich zu unterhalten. Zum Unterhalt verpflichtet können Ehegatten untereinander (auch nach einer Scheidung), Eltern gegenüber Kindern (und umgekehrt) sowie Verwandte gerader Linie sein. Eine große praktische Rolle spielt der Kindesunterhalt sowohl in ehelichen als auch nichtehelichen Verhältnissen. Das Kind wird als besonders schutzbedürftig und sein Unterhalt als besonders wichtig angesehen. Unter Umständen leisten Jugendämter Unterhaltsvorschüsse für Kinder. In den letzten Jahren hat auch der Elternunterhalt an Relevanz gewonnen, insbesondere wenn betagte Eltern pflegebedürftig werden und ihre eigenen Bezüge nicht ausreichen, um sich den eigenen Unterhalt als Pflegefall zu sichern.
Die Verletzung der Unterhaltsverpflichtung ist keine rechtliche Banalität, sondern nach § 170 StGB strafbewehrt. Unterhaltsfälle sind stets komplexe Rechtsfälle mit weitreichenden finanziellen Folgen. Sie gehören regelmäßig in die Hände eines rechtlichen Experten – wir sind Ihr Anwalt für Unterhalt in Berlin.
Der Kindesunterhalt
Der Gesetzgeber räumt dem Kindesunterhalt eine besondere Bedeutung ein. In sogenannten Mangelfällen, in denen etwa ein Unterhaltsverpflichteter nur einem Teil seiner Verpflichtungen aufgrund eigener fehlender Leistungsfähigkeit nachkommen kann, hat Kindesunterhalt Vorrang. Die Anforderungen der Gerichte an die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten im Falle von Unterhalt gegenüber Kindern sind streng. Der Unterhaltsverpflichtete hat eine Erwerbsobliegenheit und bis auf einen Selbstbehalt alles einzusetzen, um der Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Kompliziert sind Unterhaltsfälle, in denen Unterhaltsverpflichtete mehrere Kinder aus Beziehungen mit verschiedenen Partnern zu unterhalten haben, besonders wenn die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nicht für alle Kinder oder Partner ausreicht. Bei der Bestimmung der Höhe von Unterhalt haben unterhaltsrechtliche Leitlinien und Tabellen einzelner Oberlandesgerichte eine große Bedeutung. Obwohl ohne Gesetzesstatus, finden sie bei der Berechnung des Unterhalts Anwendung. Die wohl bekannteste ist die Düsseldorfer Tabelle. Wir sind Ihr Fachanwalt für Unterhaltsrecht beim Kindesunterhalt und vertreten Sie auch vor Gericht.
Elternunterhalt
Da Pflege eine sehr teure Angelegenheit ist, werden Kinder zunehmend zum Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern herangezogen. Die Selbstbehalte sind höher als beim Kindesunterhalt und die Unterhaltsbeträge variieren. Insgesamt handelt es sich um ein kompliziertes rechtliches Thema. Im Falle von Elternunterhalt ist kompetenter Rechtsrat besonders wichtig – wir sind Ihr Anwalt für Unterhaltsrecht und beraten Sie.