Schönheitsreparaturen

Mietrecht

Schönheitsreparaturen Rechtsprechung

Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, vor dem Auszug anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen zu übernehmen, je nachdem, wie lange die letzte Renovierung zurückliegt, ist unwirksam (sog. Quotenklausel)

Ist die Verpflichtung zur Übernahme von Schönheitsreparaturen auf mehrere Klauseln verteilt, und ist lediglich eine (Teil-)Klausel unwirksam, wird trotzdem die Vereinbarung im Ganzen unwirksam

Zeitanteilig Entschädigung für Schönheitsreparaturen unzulässig

Unwirksame Schönheitsreparaturklausel „ausführen zu lassen“

Mieterhöhung wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel zulässig bei preisgebundenem Wohnraum

Schönheitsreperaturen: Aus für Weiß-Klauseln!