Gilt § 546a BGB auch nach einer Eigenbedarfskündigung?
  • Anwälte
  • Kontakt
  • Rechtsgebiete
    • Mietrecht
      • Gewerbemietrecht
      • Kündigung und Eigenbedarf
      • Miete, Kaution, Bürgschaft
      • Räumung
    • Wohnungseigentumsrecht
    • Immobilienrecht
      • Beratung Kaufvertrag
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
  • Gebühren
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Anwälte
  • Kontakt
  • Rechtsgebiete
    • Mietrecht
      • Gewerbemietrecht
      • Kündigung und Eigenbedarf
      • Miete, Kaution, Bürgschaft
      • Räumung
    • Wohnungseigentumsrecht
    • Immobilienrecht
      • Beratung Kaufvertrag
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
  • Gebühren
  • Aktuelle Rechtsprechung

Gilt § 546a BGB auch nach einer Eigenbedarfskündigung?

16. März 2017 Keine Kommentare Kündigung und Eigenbedarf

Der Wortlaut des § 546a BGB spricht ausdrücklich für eine Anwendbarkeit auf die Eigenbedarfskündigung, da dieser nur allgemein von der „Beendigung des Mietverhältnisses“ spricht. Auch weitere Möglichkeiten der Beendigung werden…

weiterlesen

Vereitelung eines Besichtigungstermins

10. November 2015 Keine Kommentare Kündigung und Eigenbedarf

Vereitelt der Mieter absichtlich einen Besichtigungstermin des Vermieters zur Prüfung des Innenanstrichs der Fenster, so kann dieses Verhalten eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.

weiterlesen

Eigenbedarfskündigung bei Mischmietverhältnis

10. November 2015 Keine Kommentare Kündigung und Eigenbedarf

Bei einem Mischmietverhältnis, bei dem der Mieter die Räume überwiegend zum Wohnen, teilweise aber auch gewerblich nutzt, muss sich der geltend gemachte Eigenbedarf des Vermieters nur auf die Wohnräume beziehen.

weiterlesen

Auch wenn das Jobcenter ohne Schuld des Mieters zu spät zahlt, kann der Vermieter wegen Mietschulden wirksam kündigen

24. Juni 2015 Keine Kommentare Kündigung und Eigenbedarf

BGH, Urteil vom 04.02.2015, VIII ZR 175/14; LG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juni 2014, 34 S 343/13; AG Langenfeld, Urteil vom 2. Oktober 2013, 34 C 154/13 Der Mieter war…

weiterlesen

Eine ehrverletzende Beleidigung des Vermieters (hier mit den Worten: „Sie promovierter Arsch“) rechtfertigt eine fristlose Kündigung

30. Mai 2015 Keine Kommentare Kündigung und Eigenbedarf

AG München, Urteil vom 28.11.2014, 474 C 18543/14 Ein Mieter, der seinen Vermieter als „promovierten Arsch“ bezeichnet, riskiert eine fristlose Kündigung. Eine solche Beleidigung verletzt massiv die Ehre des Vermieters….

weiterlesen

Umdeutung eines unwirksamen Zeitmietvertrags in einen beiderseitigen Kündigungsverzicht

4. Juni 2014 Keine Kommentare Kündigung und Eigenbedarf

BGH, Urteil vom 11.12.2013, VIII ZR 235/12; Landgericht Memmingen, Urteil vom 18.07.2012, 12 S 430/12; Amtsgericht Neu-Ulm, Urteil vom 15.02.2012, 8 C 1540/10 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein unwirksamer…

weiterlesen
  • 3
  • 4
  • 5

Kontakt

ZILLICH RECHTSANWÄLTE
Wiener Straße 7
10999 Berlin
Telefon: 030 612 33 59
Telefax: 030 612 83 067
post@anwalt-kreuzberg.de

 

Kategorien

  • Familienrecht (51)
    • Sonstiges (1)
    • Sorge- und Umgangsrecht (14)
    • Steuerrecht (3)
    • Unterhaltsrecht (26)
    • Versorgungsausgleich (2)
  • Immobilienrecht (2)
  • Mietrecht (94)
    • Betriebskosten (7)
    • Gewerbemietrecht (17)
    • Kündigung und Eigenbedarf (28)
    • Mängel (6)
    • Miete, Kaution, Bürgschaft (4)
    • Mieterhöhung (4)
    • Modernisierung (3)
    • Räumung (3)
    • Schönheitsreparaturen (12)
    • Sonstiges (4)
  • Wohnungseigentumsrecht (7)
    • Zwangsversteigerung (1)
  • Zivilrecht (5)

Kontakt

ZILLICH Rechtsanwälte
Wiener Straße 7
10999 Berlin

Telefon: 030 612 33 59
Telefax: 030 612 83 067

post@anwalt-kreuzberg.de

Rechtliche Links

  • Datenschutz
  • Impressum

Aktuelle Rechtsprechung

  • Kündigungswiderspruch
  • Die Verlegung des Müllplatzes stellt keinen Mietmangel dar
  • Einschränkende Regelung im Mietvertrag verschärft die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung
  • Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Beleidigung
  • Für die Erstellung der Jahresabrechnung ist der neue Verwalter zuständig

© 2023 anwalt-kreuzberg.de. All rights reserved.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website
Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Functional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten, vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienstes zu ermöglichen, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistics
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}